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Pensator

  1. Pensator – Wie läuft das Verfahren mit einem Pensator ab?

 

Der Pensator bietet seine Dienste gleichermaßen für den Versicherungsnehmer und den Versicherer an. Wichtig ist, dass alle Maßnahmen in Absprache bzw. Rücksprache mit den beiden Parteien vereinbart und einvernehmlich abgestimmt werden.

 

Im ersten Schritt überlassen beide Parteien dem Pensator ihre Akten – digital oder in Papierform. Auf der Grundlage dieser Akten befasst sich der Pensator mit dem Lebenssachverhalt und trifft für sich eine erste rechtliche Einschätzung. 

 

Im zweiten Schritt treffen sich die Parteien mit dem Pensator an einem neutralen Ort, der einvernehmlich mit den Parteien abgestimmt bzw. bestimmt wird. Der Ort ist frei wählbar und muss mit dem Auto, der Bahn oder dem Flugzeug erreichbar sein.

 

Ziel des gemeinsamen Treffens ist es, eine Lösung zu erreichen. Im Vordergrund steht dabei nicht die vertiefte rechtliche Auseinandersetzung. Vielmehr ist wesentlich, dass die Parteien sich in einem neutralen Raum aussprechen und der Pensator sie dabei stützt eine Lösung zu finden. 

 

Dem Versicherer geht es erfahrungsgemäß darum, den Sachverhalt darzustellen und die Gründe – meistens rechtlicher Natur – aufzuzeigen, die zu der Entscheidung geführt haben. 

 

Der Versicherungsnehmer ist erfahrungsgemäß mit der Entscheidung des Versicherers nicht einverstanden und häufig emotional berührt. Oftmals führt die Entscheidung bei ihm zu einer wirtschaftlichen Schieflage bis hin zur Insolvenz. Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht ungewöhnlich, dass im persönlichen Umfeld Belastungen eintreten.

 

Für beide Parteien gilt, dass im Streitfall ein langer Weg vor ihnen liegt. Er dauert erfahrungsgemäß oft Jahre. Das heißt: Selbst wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, ändert dies nichts daran, dass für beide Parteien der Streit vor Gericht persönliche und finanzielle Ressourcen fordert, die in vielen Fällen – insbesondere beim Versicherungsnehmer – auch nur begrenzt zur Verfügung stehen.

 

Der Vorteil des Verfahrens mit mir als Pensator besteht darin, dass ich als zugelassener Rechtsanwalt in dem gemeinsamen Gespräch versuche, einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen.

 

Zur Klarstellung: Den Parteien ist es völlig freigestellt, sich außergerichtlich zu einigen. Das Recht steht jeder Partei zu und macht aus den oben genannten Gründen Sinn. Es gibt also viele Vorteile, mich als Ihren Problemlöser bzw. Pensator einzuschalten.

 

Das Ziel des Verfahrens mithilfe eines Pensators ist es, in einem Gesprächstermin eine Einigung herbeizuführen. 

 

Die Erfahrung lehrt, dass eine Einigung in einem Termin möglich ist. Nur in Ausnahmefällen ist es nach meiner Erfahrung erforderlich, dass die Parteien sich auf einen zweiten Termin verständigen müssen. Eine der Grundvoraussetzung für den Erfolg in einem Termin ist, dass die Parteien sich für das gemeinsame Gespräch Zeit nehmen. Diese Zeit lohnt sich in jedem Fall.

 

Wenn die Parteien im Ergebnis des Gesprächs dazu bereit sind, setzt der Pensator in enger Abstimmung mit den Parteien vor Ort den Vergleich auf. Die Parteien unterschreiben diesen Vergleich. Er entfaltet wie ein Vergleich vor Gericht unmittelbare Rechtswirkung und kann – je nach Vereinbarung der Parteien – auch zwangsweise durchgesetzt werden.

 

Manchmal ist es erforderlich, meist bei schwierigen technischen Sachverhalten, in dem gemeinsamen Gespräch externen Rat einzuholen. Mein großes Netzwerk zu Sachverständigen ermöglicht es mir,  gegebenenfalls erforderlichen fachlichen Rat während des Termins klärend einzuholen.

 

Sollte es nicht zu einer Einigung kommen – erfahrungsgemäß ist dies eher unwahrscheinlich – ist es den Parteien selbstverständlich freigestellt, weiterhin alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel oder Wege zu nutzen.

©2020 Pensator

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